Alltagsbegleitung für Menschen ab 60 Jahren
Sie brauchen Unterstützung im Alltag?
Die alltäglichen Aufgaben zu bewältigen, fällt Ihnen zunehmend schwerer? Sie wollen aber weiterhin in ihren eigenen vier Wänden leben und sich eine gewisse Selbstständigkeit bewahren?
Dann wäre für Sie, die Hilfe durch eine Alltagsbegleitung nützlich. Sie können hier eine persönliche Verbindung aufbauen und bleiben gleichzeitig in ihrem gewohnten Umfeld.
Ihre Alltagsbegleitung ist für Sie da:
- für Gespräche in Ihrem Zuhause und für gemeinsame Spaziergänge
- für Besuche kultureller Veranstaltungen, der Bibliothek oder anderer Institutionen
- bspw. zur Begleitung zu Ämtern, Vereinen oder zur Arztpraxis
Sie werden bereits unterstützt?
Sie werden bereits bei Einkäufen, Behördengängen oder dem Besuch von Veranstaltungen unterstützt? Dann können Sie gerne gemeinsam mit dieser Person auf mich zu kommen.
Diese Voraussetzungen müssten Sie mitbringen:
- Sie dürfen nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
- Sie dürfen keinen Pflegegrad beantragt oder bewilligt bekommen haben.
Sie möchten helfen?
Mit ihrem regelmäßigen Einsatz als Alltagsbegleitung ermöglichen Sie Menschen ab 60 Jahren in ihren eigenen vier Wänden zu leben und sich eine gewisse Selbstständigkeit zu bewahren.
Durch ihre Besuche und den Aufbau einer persönlichen Beziehung tragen Sie dazu bei, Vereinsamung zu verhindern und so das psychische Wohlbefinden zu steigern.
Diese Voraussetzungen müssten Sie mitbringen:
- körperlich und geistig fühlen Sie sich fit
- gutes Einfühlungsvermögen
- Verständnis für Menschen im hohen Alter
- Sie fühlen sich belastbar & mobil
- Es gehen Ihnen vorrangig um das soziale Engagement und nicht um den finanziellen Aspekt
Wichtigste Infos zur Tätigkeit als Alltagsbegleitung im Freistaat Sachsen:
- Die Alltagsbegleitung erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro pro Monat, wenn sie einen oder mehrere Menschen ab 60 Jahren ohne Pflegestufe 32 Stunden pro Monat begleitet (bei weniger Stunden verringert sich der Beitrag anteilig)
- Mit dem zu Begleitenden sind Sie bis zum 2. Grad nicht verwandt oder verschwägert und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebend
- Sie sind über uns als Projektträger haftpflicht– und unfallversichert
- Der zu Begleitende ist nicht pflegebedürftig und ein Pflegegrad ist weder bewilligt noch beantragt
Sie fühlen sich angesprochen, sind interessiert?
Bitte sprechen Sie mich an, gerne auch persönlich im Mehrgenerationenhaus „Buntes Haus“ in Freiberg und ich berate Sie nochmals ausführlich.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
Michael Hunger